Demonstration für Hannover angezeigt
Postkamp - 19.11.2014Seit gestern, 18.11.2014, liegt der
Polizeidirektion Hannover als Versammlungsbehörde eine
Versammlungsanzeige unter dem Motto "Für die Opfer von linker Gewalt"
für Samstag, den 22.11.2014 vor. Die Behörde befasst sich derzeit mit
deren Prüfung.
Gestern Mittag zeigte eine Privatperson bei der Landeshauptstadt
Hannover eine stationäre Demonstration an. Diese wurde von der Stadt
an die zuständige Versammlungsbehörde weitergeleitet. Die Versammlung
soll an der Straße
Postkamp (Mitte) in der Zeit von 12:00 bis 18:00
Uhr durchgeführt werden. Als Anlass für die Versammlung benennt die
anzeigende Person "...gewalttätige Übergriffe durch Linksautomome
gegenüber Veranstaltungsbesuchern der Kundgebung vom 15.11.2014 in
Hannover, wobei zwei Personen leicht und zwei weitere schwer verletzt
worden sind..." Der Anzeigende geht von rund 500 Teilnehmern (TN)
aus. Die Versammlungsbehörde prüft derzeit, welche Beschränkungen
erlassen werden. Aufgrund des am Nachmittag in der HDI-Arena
stattfindenden Fußballspiels Hannover 96 gegen Bayer Leverkusen
bereitet sich die Polizeidirektion Hannover auf einen größeren
Gesamteinsatz vor. / tr, hol
Hinweis zu Versammlungen:
Eine Versammlung bedarf keiner Genehmigung. Eine natürliche Person
oder eine Institution zeigt bei der Versammlungsbehörde (hier PD
Hannover) eine Versammlung an, in der ein Versammlungsleiter (eine
natürliche Person) benannt werden muss. Die Behörde tritt jetzt in
die Prüfung ein, ob dem Wunsch des Anzeigenden was die Zeit, den Ort,
etc. angeht entsprochen werden kann. In diese Bewertung fließen etwa
polizeiliche Erkenntnisse über die Person des Anzeigenden oder
Versammlungsleiters, Baustellen auf dem gewünschten Streckenverlauf,
andere Versammlungen und Veranstaltungen, und weitere Kriterien ein.
Die Behörde kann die Anzeige bestätigen und dem Anzeigenden
Beschränkungen auferlegen. Hier kann es sich zum Beispiel um ein
Verbot des Mitführens bestimmter Gegenstände, des Tragens bestimmter
Kleidung oder ein Alkoholverbot handeln. Hier ist die
Versammlungsbehörde an keine Frist gebunden, da sich auch vor der
Versammlung noch kurzfristig Änderungen (etwa einen Wechsel des
Versammlungsleiters) ergeben können, die dann andere Voraussetzungen
schaffen, auf die mit einer Anpassung der Beschränkungen oder - das
letzte Mittel - einem Versammlungsverbot reagiert werden kann. Gegen
Beschränkungen kann der Versammlungsanzeigende rechtlich beim
Verwaltungsgericht auch in Form eines Eilantrages vorgehen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Hannover
Tanja Rißland
Telefon: +49 511 109-1044
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdhan/
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